Tarife und Finanzen
Pflegefinanzierung
Seit 2011 wird die Finanzierung der ambulanten Pflege im Kanton Luzern auf drei Partner übertragen: Krankenkasse, Bezüger/in von Spitex-Leistungen und die Gemeinde.
Die Beiträge der Krankenkassen sind in der ganzen Schweiz identisch und sind gesetzlich verankert.
10% Selbstbehalt und Franchise werden von den Rückvergütungen in Abzug gebracht.
Dem/der Bezüger/in von Spitex-Leistungen muss ein Sockelbeitrag von maximal Fr. 15.35 pro Tag in Rechnung gestellt werden.
Keine Patientenbeteiligung wird erhoben bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Pflegekosten von einer Unfallversicherung, der IV oder der Militärversicherung getragen werden.
Die Wohngemeinde der anspruchsberechtigten Person übernimmt die individuelle Restfinanzierung (Vollkostentarif abzüglich Krankenkasse- und Klientenbeteiligung) der Pflege.
Um den Restfinanzierungsbeitrag sicherzustellen, holt die Spitex Triengen bei der Wohnsitzgemeinde eine Kostengutsprache ein und fordert diesen direkt bei der Gemeinde ein. Dafür müssen Sie eine Vollmacht unterzeichnen, welche Ihnen bei der Bedarfsabklärung oder beim ersten Einsatz durch die Spitexmitarbeiterin gebracht wird.
Für alle anderen Spitex-Leistungen, die nicht den Leistungen nach KVG Art. 46 unterstehen, gelten die von der Gemeinde festgelegten, sozialverträglichen Tarife.